Schulbegleitung
Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen garantiert einen Anspruch auf gemeinsame Bildung:
- Kein Ausschluss behinderter Menschen vom Bildungssystem
- Gleichberechtigter Zugang behinderter Menschen zu allen Schulen
- Unterstützung behinderter Menschen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems
Problem: Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe
Bei einer Finanzierung von ca. 800 € pro Monat kann eine fachliche Begleitung kaum stattfinden! Wer bezahlt? Schulamt und/oder Eingliederungshilfe? Die Frage ist bis heute nicht beantwortet – auf Kosten der betroffenen Kinder!