Schulbegleitung

Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen garantiert einen Anspruch auf gemeinsame Bildung:

  • Kein Ausschluss behinderter Menschen vom Bildungssystem
  • Gleichberechtigter Zugang behinderter Menschen zu allen Schulen
  • Unterstützung behinderter Menschen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems

Problem: Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe

Bei einer Finanzierung von ca. 800 € pro Monat kann eine fachliche Begleitung kaum stattfinden! Wer bezahlt? Schulamt und/oder Eingliederungshilfe? Die Frage ist bis heute nicht beantwortet – auf Kosten der betroffenen Kinder!